Bei der Logopädie-Ausbildung sind die Kosten privat zu finanzieren und je nach Schule unterschiedlich hoch.

Eine staatliche Ausbildungsförderung gibt es z. B. über das BAföG oder durch Bildungskredite.
Die wichtigsten Fördermaßnahmen sind:

1. BAföG
1.1 Schüler-BAföG

Für die dreijährige Logopädie Berlin Ausbildung kann das Schüler-BAföG beantragt werden, da ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird.
Die Höchstbeträge sind monatlich 289,- ohne eigenen Hausstand und 538,- mit eigenem Hausstand.

Hierbei werden das eigene Einkommen und das Vermögen, ggf. auch das des Ehegatten und die Einkünfte der Eltern zu bestimmten Teilen angerechnet. Dadurch kann sich die Höhe der Leistungen verringern.
Die Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden.

1.2 Studenten-BAaföG

Absolviert man ein Studium parallel zur Ausbildung, sollte man zuerst prüfen, ob man nicht ein
Schüler-Bafög erhalten kann, da man den Förderungsbeitrag hierbei nicht zurückzahlen muss.

Studierende erhalten zur Förderung die eine Hälfte als Zuschuss und die anderen Hälfte
als unverzinsliches Staatsdarlehen, das nach dem Ende des Studiums in der Regel wieder
zurückgezahlt werden muss.
Hierbei werden ebenfall das eigene Einkommen und das Vermögen, ggf. auch das des Ehegatten und die Einkünfte der Eltern zu bestimmten Teilen angerechnet. Der monatliche Höchstbetrag der Förderung beläuft sich auf 670,-. Die Altersgrenze für die Förderung liegt beim Bachelor-Abschluss bei 30 Jahren, beim Master-Abschluss bei 35 Jahren.

2. Möglichkeiten eines Bildungskredits

Scheidet der Anspruch auf BAföG-Leistungen aus, weil die Altersgrenze von 30 bzw. 35 Jahren überschritten ist, gibt es die Möglichkeit eines Bildungskredits, der auch bei dem Master- und Bachelor-Studium gewährt wird.

Hierbei wird das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seiner Eltern oder des Ehepartners nicht berücksichtigt. Der Kredit wird längstens bis zur Vollendung des 36.Lebensjahres bewilligt. Die Förderung beträgt maximal 24 Monate. Die Summe ist mit Zinsen zurückzuzahlen.